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Kauf einer Immobilie in der Türkei

Der Kaufprozess

Dieses Verfahren ist in der Türkei ganz ähnlich wie in einigen europäischen Ländern. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung erforderlich, und die Gesamtzahlung erfolgt bei der Übergabe der Eigentumsdokumente.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Ihren Reisepass und eine Fotokopie davon

- 6 Passfotos

- Ein türkisches Bankkonto

- Türkische Steuernummer

- Ein Staatsangestellter mit Notar, der uns eine einmalige Vollmacht erteilt, damit wir die Transaktion für Sie abschließen können, wenn Sie das Haus verlassen müssen, bis alles in Ordnung ist.

Einkaufsbezogene Kosten:

- Vollmacht: ca. 100 Euro

- Übersetzer: ca. 50 Euro

- Fotos: ca. 10 Euro

- Transaktionsgebühr: 4 % des geschätzten Wertes

Der Vertrag

Wenn Sie sich entscheiden, mit dem Kauf Ihres idealen Hauses fortzufahren, wird ein Kaufvertrag vorbereitet und eine Anzahlung verlangt. Der Vertrag wird rechtsverbindlich, nachdem alle Parteien ihn unterzeichnet haben und die Anzahlung geleistet wurde. Die Kautionshöhe variiert bei jeder Immobilie, aber im Allgemeinen hinterlegen Sie bis zu 10 % des Kaufpreises.

Wenn Sie sich danach entscheiden, Ihren Vertrag zu kündigen, verfällt die Anzahlung. Tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück, haben Sie Anspruch auf Erstattung der geleisteten Anzahlung; dennoch gilt in einer solchen Situation eine Strafklausel.

Die Fertigstellung

Nach Abschluss treffen sich Käufer und Verkäufer (oder ihre Vollmacht) persönlich im örtlichen Immobilienbüro, um die Eigentumsurkunden zu übertragen. Dieser Vorgang dauert normalerweise weniger als eine Stunde, und es ist immer ein Vertreter da. Zur Überprüfung der Immatrikulation müssen ausländische Käufer von einem amtlichen Übersetzer begleitet werden. Der Käufer ist gesetzlich verpflichtet, Steuern und Gebühren zu zahlen, bevor er die endgültige Urkunde unterzeichnet. Das Verfahren ist abgeschlossen und der Verkauf abgeschlossen, nachdem alle Parteien den Vertrag unterzeichnet haben. Mit der Unterzeichnung dieses Formulars sind Eigentum und Eigentum auf den neuen Käufer übergegangen und der Käufer wurde im Grundbuch eingetragen. Der Verkäufer muss bei der Übertragung der Eigentumsurkunde den gesamten Kaufbetrag erhalten haben.

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